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Qualifikationen im Bereich Endodontie
Tätigkeitsschwerpunkt Wie in anderen Berufsgruppen kann auch der deutsche Zahnarzt einen Tätigkeitsschwerpunkt angeben. Dieser ist bundesweit jedoch nicht einheitlich geregelt. Oft erfordert seine Angabe keinerlei Qualifikationsnachweise. Auch gibt es Tendenzen diverser gewerblicher oder gar herstellernaher Fortbildungsveranstalter, Ihre Absolventen mit einem Titel oder Zertifikat auszuzeichnen. Der Patient hat es daher bei der Suche nach einem Spezialisten nicht leicht.
Der Begriff Spezialist ist für den Bereich der Medizin derzeit leider nicht klar geregelt, daher sollte ein solcher Titel zunächst kritisch hinterfragt werden. Spezialistentitel, die vom Veranstalter den Teilnehmern seiner eigenen Fortbildungsreihen, evtl. bereits nach nur wenigen Fortbildungswochenenden verliehen werden, sind m. E. mit äußerster Skepsis zu bewerten. Ebenfalls kritisch sind die derzeit im Internet bestehenden Auflistungen von so genannten Spezialisten zu sehen, die unter diesem Begriff bereits nach Absolvieren eines Curriculums (meist ca. 10 Wochenenden mit sehr geringen oder keinen Leistungsnachweisen) genannt werden. Die Entstehung dieser Art von "Qualifikation" trägt natürlich nicht dazu bei, Patienten oder Kollegen die Bewertung der Qualifikation eines Zahnarztes zu erleichtern. Vor dem Hintergrund dieser Situation, hat die Deutsche Gesellschaft für Endodontie (DGEndo) im November 2006 Richtlinien zum "Spezialisten für Endodontologie der DGEndo" verabschiedet, nach denen sich Mitglieder prüfen lassen können, um eine objektivierbare Orientierung bei der Suche nach einem auf Endodontie spezialisierten Zahnarzt zu ermöglichen. Dabei wird durch umfangreiche Anforderungen die Qualifikation des Zahnarztes und seine intensive, spezialisierte Tätigkeit auf diesem Fachgebiet geprüft. Hervorzuheben ist dabei, dass neben der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Endodontie insbesondere auch die Fähigkeit zur praktischen Lösung schwieriger, endodontischer Problemfälle nachgewiesen werden muss. Weitere Voraussetzungen sind ein extrem hohes Mass vorangegangener endodontischer Zusatzausbildung, wobei die DGEndo nicht nur eigene, sondern auch fremde Fortbildungen anerkennt. Weiterhin muß nachgewiesen werden, dass das geforderte hohe Qualitätsniveau endodontischer Behandlung bereits über mehrere Jahre aufrecht erhalten wird. Ein erhebliches Mass an Leistung und Qualifikation ist erforderlich, um zu dieser Prüfung überhaupt zugelassen zu werden und sie erfolgreich zu absolvieren, was jedoch die notwendige Nachhaltigkeit dieses Qualifikationsnachweises gewährleistet. Zudem müssen die Absolventen Ihre Qualifikation auch in Zukunft in regelmäßigen Abständen nachweisen! Ähnliche Spezialistenqualifikationen bieten
die European
Dental Association (EDA) und die
Deutsche
Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ)
an, wobei die DGZ den Schwerpunkt deutlich auf die wissenschaftliche Tätigkeit
der Absolventen legt. Die EDA, deren Prüfkriterien mehr auf die fachlich-praktischen
Aspekte abzielten, hat seit November 2006 ihre Anforderungen an die der
DGEndo angeglichen, so dass für den Bereich des praktisch tätigen
Endo-Spezialisten ein erster Schritt zu einem einheitlichen Standard erreicht
werden konnte. Die Prüfungen zum EDA-Spezialisten werden dabei von
der DGEndo durchgeführt. Ebenfalls als Qualifikationsnachweis kann
die Zertifizierung durch die European
Society of Endodontology gesehen
werden, jedoch sind die Anforderungen auch hier deutlich geringer.
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